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8. GWB-Novelle: Bundestag verabschiedet gesetzliche Regelung zu Presse-Grosso-System




Köln, 19. Oktober 2012.  Branchenvereinbarungen zwischen Presseverlagen und Presse-Grossisten werden als privatwirtschaftliche Selbstregulierung vom Grundsatz des Kartellverbots ausgenommen. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag gestern im Rahmen der Beschlussfassung über die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Demnach sollen koordinierte Vereinbarungen zwischen Verlagen und Presse-Grossisten und deren Verbänden dann kartellrechtlich freigestellt werden, wenn sie den flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten regeln.

Bundesverband Presse-Grosso und VDZ hatten sich gemeinsam für die nun beschlossene gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes bei den Berichterstattern der beratenden Bundestagsausschüsse stark gemacht. Dass dieser Vorstoß über Parteigrenzen hinweg im Gesetzeswege durch den Deutschen Bundestag aufgegriffen wurde, begrüßen die Verbände ausdrücklich. Damit wird sichergestellt, dass der neutrale Pressevertrieb in Deutschland über den Einzelhandel aufrecht erhalten bleibt. Bereits in vorangegangenen Erklärungen wurde betont, dass die gesetzliche Regelung im GWB als notwendige Absicherung zum Fortbestand des Grosso-Vertriebssystems gesehen werde. Mit dieser Beschlussfassung haben die Regierungsfraktionen verlässliche Rahmenbedingungen für den Erhalt von Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit von Presse in Deutschland geschaffen. Durch das Gesetz sehen die Verbände für die Zukunft eine gute Basis, gemeinsam Strategien und Initiativen sowie Vereinbarungen zugunsten einer optimalen Versorgung der Bevölkerung mit Presse fortzusetzen und fortzuentwickeln.


Freitag, 19. Oktober 2012

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