Freiwillige Überprüfung elektronischer Datenträger
Bereits 1995 hat der Bundesverband Presse-Grosso gemeinsam mit den Verlegerverbänden und Repräsentanten des Einzelhandels die "Freiwillige Überprüfungsstelle für elektronische Datenträger", kurz DT-Control, gegründet.
Die DT-Control verfolgt den Zweck, für den Vertriebsweg im Zeitungs- und Zeitschriftenhandel das Warenangebot neuer Datenträger wie CD-ROM, DVD, Disketten und sonstige elektronische Datenträger vor dem Angebot am Markt auf die Vereinbarkeit mit den Jugendschutz-bestimmungen zu prüfen. Dies gilt seit dem 01.04.2003 insbesondere auch für Fragen der Alterskennzeichnung sowie der Jugendbeeinträchtigung im Sinne von § 12 Abs. 5 JuSchG. DT-Control empfiehlt nach Prüfung den gesetzlich zulässigen Vertriebsweg oder vergibt die Kennzeichnung "nicht jugendbeeinträchtigend gemäss § 12 Abs. 5 JuSchG". Die administrative Abwicklung der Prüftätigkeit erfolgt über die unabhängige Geschäftsstelle von DT-Control am Sitz in München.
Kanzlei Auer Witte Thiel Bayerstr. 27 80335 München Telefon 089-593684 Fax 089-5503871 E-Mail kontakt(at)auerwittethiel.de Internet http://www.dt-control.de
DT-Controll – Aufgaben und rechtliche Grundlagen
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