Der Staat schuf die Grundlage der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes.
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Mit dieser verfassungsmäßigen Etablierung der Pressefreiheit wird die Gleichschaltung der Presse und die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Der verfassungs-rechtliche Schutz der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und Meinung.
Das in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften garantiert und fördert Pressefreiheit und Pressevielfalt.

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